Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Telefonassistenten Laura · Stand 2. September 2026

Niederstein Consulting GmbH
Königsallee 63–65
40215 Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 113059

Laura ist eine Marke der Niederstein Consulting GmbH und keine eigene Gesellschaft. Vertragspartner ist ausschließlich die Niederstein Consulting GmbH, im Folgenden „wir" oder „Anbieter".

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Betreuung des Telefonassistenten Laura zwischen uns und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde").

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigen oder mit der Einrichtung beginnen.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Laura ist ein digitaler Telefonassistent. Sie nimmt eingehende Anrufe entgegen, meldet sich mit dem vom Kunden vorgegebenen Firmennamen, erfasst Name, Rückrufnummer und Anliegen des Anrufers und übermittelt eine Zusammenfassung an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Nach Vereinbarung stellt sie Anrufe an eine vom Kunden benannte Rufnummer durch.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket sowie aus dem beim Onboarding gemeinsam ausgefüllten Erfassungsbogen. Dieser Bogen ist Bestandteil des Vertrags.

(3) Laura ersetzt keine Mitarbeiterin. Sie berät nicht, verhandelt nicht, nennt keine Preise und trifft keine geschäftlichen Entscheidungen für den Kunden. Sie erfasst Anliegen und gibt sie weiter.

(4) Laura führt keine ausgehenden Werbeanrufe durch. Eine Nutzung zur Kaltakquise ist ausgeschlossen und wäre nach § 7 UWG unzulässig.

(5) Wir setzen zur Erbringung der Leistung Dienstleister ein, insbesondere für Sprachverarbeitung und Telefonie. Diese sind im Auftragsverarbeitungsvertrag vollständig benannt. Wir sind berechtigt, Dienstleister zu wechseln, soweit das Schutzniveau gleichwertig bleibt; wesentliche Wechsel teilen wir dem Kunden rechtzeitig mit.

§ 3 Einrichtung

(1) Vor der Inbetriebnahme richten wir Laura gemeinsam mit dem Kunden auf dessen Betrieb ein. Dazu gehören ein Onboarding-Gespräch, die Konfiguration des Assistenten, die Einrichtung der Rufnummer beziehungsweise der Weiterleitung sowie Testläufe.

(2) Die Einrichtung wird gesondert vergütet (§ 6). Die Vergütung entsteht mit Durchführung des Onboarding-Gesprächs und ist unabhängig von der späteren Vertragsdauer.

(3) In den ersten dreißig Tagen nach Inbetriebnahme passen wir die Konfiguration auf Wunsch des Kunden ohne zusätzliche Vergütung an, soweit die Änderungen den vereinbarten Leistungsumfang nicht überschreiten.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig alle Angaben bereit, die für den Betrieb erforderlich sind, insbesondere Firmierung, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibung, Empfängeradresse für die Zusammenfassungen und gegebenenfalls die Rufnummer für die Weiterleitung.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben richtig und aktuell sind. Ändern sich Öffnungszeiten, Leistungen oder Ansprechpartner, teilt er uns das mit.

(3) Die Einrichtung der Rufumleitung bei seinem Telefonanbieter obliegt dem Kunden. Wir unterstützen ihn dabei, haben auf die Systeme seines Anbieters jedoch keinen Zugriff.

(4) Der Kunde prüft nach Inbetriebnahme selbst, ob die Weiterleitung wie gewünscht greift und ob die Zusammenfassungen ihn erreichen. Er richtet seine internen Abläufe so ein, dass die Zusammenfassungen tatsächlich gelesen und bearbeitet werden.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich unsere Fristen entsprechend. Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, können wir nach Aufwand berechnen.

§ 5 Verfügbarkeit, Störungen und Wartung

(1) Wir betreiben Laura mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und beheben gemeldete Störungen unverzüglich im Rahmen unserer Möglichkeiten.

(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Der Betrieb hängt von Leistungen Dritter ab, insbesondere von Telefonnetzen, Internetverbindungen und den eingesetzten Dienstleistern. Ausfälle, die auf solchen Leistungen Dritter, auf höherer Gewalt oder auf Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen, haben wir nicht zu vertreten.

(3) Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten des Kunden durch. Planbare Unterbrechungen kündigen wir an.

(4) Laura ist keine Erreichbarkeitsgarantie und kein Notrufdienst. Der Kunde darf sich nicht darauf verlassen, dass jeder Anruf angenommen, jedes Anliegen vollständig oder jede Angabe fehlerfrei erfasst wird. Für zeitkritische oder sicherheitsrelevante Anliegen hat der Kunde einen eigenen, von Laura unabhängigen Weg vorzuhalten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich in Textform zu melden. Meldet er eine Störung nicht, obwohl sie ihm bekannt oder erkennbar war, kann er daraus keine Ansprüche herleiten.

§ 6 Vergütung, Kontingente und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Einrichtungsvergütung ist einmalig und mit Rechnungsstellung nach dem Onboarding-Gespräch fällig.

(3) Der Monatsbeitrag ist im Voraus zum Monatsersten fällig. Bei Vertragsbeginn im laufenden Monat rechnen wir anteilig ab.

(4) Jedes Paket enthält ein monatliches Kontingent an Gesprächsminuten. Nicht genutzte Minuten verfallen zum Monatsende und werden nicht erstattet. Minuten über dem Kontingent rechnen wir mit dem vereinbarten Minutenpreis ab, derzeit 0,29 € je angefangener Minute. Wir weisen den Kunden darauf hin, sobald sein Verbrauch das Kontingent deutlich übersteigt.

(5) Bei Zahlung für zwölf Monate im Voraus gilt der dafür vereinbarte ermäßigte Monatsbeitrag. Kündigt der Kunde vorzeitig aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, erstatten wir bereits gezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Monate nicht.

(6) Gerät der Kunde mit mehr als einem Monatsbeitrag in Verzug, können wir die Leistung nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Zahlungspflicht bleibt für diesen Zeitraum bestehen.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Preisanpassung

(1) Die Kosten der von uns eingesetzten Dienstleister für Sprachverarbeitung und Telefonie können sich ändern. Wir sind berechtigt, die Preise einmal je Kalenderjahr anzupassen.

(2) Eine Anpassung kündigen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform an.

(3) Erhöhen wir den Preis um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Inbetriebnahme und hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Diese Zeit dient der gemeinsamen Einarbeitung: In ihr passen wir die Konfiguration an den tatsächlichen Anrufbetrieb an.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Wurde eine Zahlung für zwölf Monate im Voraus vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde Laura entgegen § 2 Absatz 4 einsetzt oder wenn er mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

(6) Nach Vertragsende deaktivieren wir den Assistenten. Der Kunde hebt die Rufumleitung bei seinem Anbieter selbst auf. Für die Löschung der Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 9 Rufnummern

(1) Nutzt der Kunde seine bestehende Rufnummer und leitet lediglich weiter, bleibt diese Rufnummer uneingeschränkt seine. Wir erwerben daran keine Rechte.

(2) Stellen wir dem Kunden eine Rufnummer bereit, wird sie ihm für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen. Ein Anspruch auf Übertragung oder Portierung dieser Rufnummer nach Vertragsende besteht nicht. Wir empfehlen deshalb, in der Außendarstellung die eigene Rufnummer des Kunden zu verwenden.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Bei der Nutzung von Laura verarbeiten wir personenbezogene Daten der Anrufer im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, wir sind Auftragsverarbeiter.

(2) Grundlage ist der gesondert abzuschließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Ohne unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag nehmen wir den Betrieb nicht auf.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Anrufer nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren, etwa über eine Datenschutzerklärung auf seiner Website.

(4) Eine Aufzeichnung des gesprochenen Wortes findet nicht statt. Die Verarbeitung erfolgt zur Erzeugung der Zusammenfassung; das Gespräch selbst wird nicht als Tondatei gespeichert. Weicht der Kunde hiervon ab und wünscht eine Aufzeichnung, ist dies gesondert zu vereinbaren; der Kunde hat dann die erforderlichen Einwilligungen der Anrufer sicherzustellen.

§ 11 Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Laura gibt sich zu Beginn jedes Gesprächs als digitale Assistentin zu erkennen. Diese Offenlegung setzt Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) um.

(2) Diese Offenlegung ist nicht abwählbar. Ein Auftrag, sie zu entfernen, abzuschwächen oder Laura als Menschen auftreten zu lassen, wird von uns nicht ausgeführt und berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung.

(3) Der Kunde ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Ihn treffen die daraus folgenden Pflichten in seinem Verantwortungsbereich. Wir stellen ihm auf Anfrage die Angaben zur Verfügung, die er zur Erfüllung dieser Pflichten benötigt.

§ 12 Rechte an Konfiguration und Inhalten

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Assistenten im vereinbarten Umfang.

(2) Die von uns erstellte Konfiguration, insbesondere die Gesprächsführung des Assistenten, bleibt unser geistiges Eigentum. Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, etwa Leistungsbeschreibungen und Öffnungszeiten, bleiben seine.

(3) Die Marke Laura, ihre Bildwelt und die Stimme stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde darf sie nicht als eigene Marke verwenden.

(4) Alle Abbildungen der Person „Laura" sind KI-generiert und stellen keine reale Person dar.

(5) Wir dürfen den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an uns gezahlt hat.

(4) Für entgangenen Gewinn und für Aufträge, die dem Kunden entgehen, weil ein Anruf nicht angenommen, nicht vollständig oder nicht richtig erfasst oder nicht weitergeleitet wurde, haften wir nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass geschäftskritische Anliegen ihn auch auf einem anderen Weg erreichen (§ 5 Absatz 4).

(5) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Für Inhalte, die der Kunde vorgibt und die Laura im Gespräch wiedergibt, ist der Kunde verantwortlich. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder rechtswidrigen Vorgaben des Kunden beruhen.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit über die jeweils andere Seite bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.

(2) Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß bekannt werden.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht er nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Erfüllungsort ist Düsseldorf.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.

Fragen zu diesen Bedingungen?

Niederstein Consulting GmbH
Königsallee 63–65, 40215 Düsseldorf
E-Mail: hey@hallolaura.de
Telefon: 01522 9339856